Regelmäßig wird die gesetzlich vorgeschriebene AU-Untersuchung § 47a StVZO mit unseren modernen Testgeräten durchgeführt, sowie die gesetzlich vorgeschriebene HU § 29 StVZO, ausgeführt von externen Prüfingenieuren der amtlich anekannten Überwachungsorganisation KÜS.
Bei Beanstandungen können nach telefonischer Rücksprache kleinere Reparaturen sofort behoben werden.
Auch bieten wir Ihnen gerne an, Pflege- und Wartungsarbeiten zeitsparend mitzuerledigen!
Neu-Neu-Neu ab dem 01.01.2021 ist jeden Mittwoch die AU und HU möglich !